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Unser Wissen - Ihr Erfolg

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Auffrischungskurs zum Lehrgang "Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" 3S in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093)

Auffrischungskurs zum Lehrgang "Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" 3S in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093)

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie für den Lehrgang „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093) ein Zertifikat. Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine 2-tägigen Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden. Diese wiederkehrende Auffrischungsschulung sichert die Gültigkeit des Zertifikats.

Gültigkeit der Zertifizierung und Weiterbildung
Nach dem Ablauf des Zertifikats ist es nicht mehr gestattet, als Fachkundige Person Hochvolt (FHV) tätig zu sein. Innerhalb des vierten Jahres besteht die Möglichkeit, eine zweitägige Auffrischungsschulung zu absolvieren. Ab dem fünften Jahr ist hingegen eine erneute Teilnahme am fünftägigen Basislehrgang erforderlich.

Anerkannte Schulungseinrichtung
Unsere Schulungen im Bereich Hochvolt werden vom LandBauTechnik-Bundesverband e.V. zertifiziert und regelmäßig auditiert. Dies gewährleistet eine einheitliche Qualität der Lehrgänge, die durch eine spezialisierte Ausstattung im Bereich Hochvolt-, Land- und Baumaschinentechnik ergänzt wird. Zudem werden die Schulungen von Trainern, die durch den LandBauTechnik-Bundesverband e.V.  speziell für diese Branche qualifiziert wurden, geleitet.

Da sich die technische Entwicklung, die Arbeitsfelder und die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik deutlich von anderen Branchen unterscheiden, bietet der LandBauTechnik-Bundesverband eine bundesweit einheitliche Fortbildung an. Diese ist speziell auf die Anforderungen der Land- und Baumaschinenbranche zugeschnitten. Die Weiterbildung trägt wesentlich zur Arbeitssicherheit im Bereich Hochvolt-Technik bei und vermittelt praxisnahe Kenntnisse zur Gefährdungsbeurteilung sowie zur fachgerechten Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen in Land- und Baumaschinen sowie Flurförderzeugen.

Zusätzlich ist es für Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erforderlich, herstellerspezifische Schulungen zu absolvieren, um als autorisierte Servicepartner Wartungen, Reparaturen, Instandsetzungen und Fehlerdiagnosen an Hochvoltsystemen der jeweiligen Fahrzeuge und Maschinen durchführen zu dürfen.

 

Eingangsvoraussetzung:

  • Zertifikat über erfolgreiche Hochvolt-Schulung nach DGUV 209-093
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung G25
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung)

Lehrgangsdauer: 08.00 bis 17.00 Uhr

 Weitere Termine

Anmeldung Gutschein Von: Di 29.04.25 Bis: Mi 30.04.25 Dauer: 2 Tage Preis: 560.00 € Verpflegung: Möglich Übernachtung: Möglich

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