Zusätzlich: Schriftlicher Nachweis praxisbezogener Tätigkeiten im Betrieb zur Festigung bzw. Ergänzung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten über einen Zeitraum von drei Monaten
Voraussetzung: Abgeschlossene gewerblich-technische Berufsausbildung im Bereich des Handwerks oder der Industrie.
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