Führerscheinerwerb Klasse A, A1, AM, B, BE, T, L (Sommerferien II)
Aufgrund der Bearbeitungszeit der Führerscheinunterlagen (müssen vom Fahrschüler selbst gestellt werden)durch das zuständige Straßenverkehrsamt, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei einer späteren Anmeldung kann die Vorstellung zur Prüfung leider nicht garantiert werden. Beim Erwerb von Doppelklassen, z. B. A1 und T oder A und B, ist der vorgegebene Zeitrahmen leider nicht immer einzuhalten. Die genaue Absprache erfolgt dann während des Lehrgangs.
Folgende Schutzkleidung ist für die Motorradausbildung erforderlich:
Helm
Motorradhandschuhe
Motorradjacke incl. Rückenprotektor
Motorradhose
Motorradstiefel mit Knöchelschutz
Hinweise:
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Ferienkurs ist das vorgeschriebene Mindestalter zum Ablegen der Prüfung. Bei der Praxisprüfung ist das 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters.
Bitte beachten Sie, dass die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich ist.
Leider können wir aufgrund der aktuellen Situation innerhalb des dreiwöchigen Lehrgangs keine praktische Prüfung garantieren.
Die Prüfungstermine liegen definitiv außerhalb der Ferien.
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