Aufgrund der Bearbeitungszeit der Führerscheinunterlagen (müssen vom Fahrschüler selbst gestellt werden) durch das zuständige Straßenverkehrsamt, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei einer späteren Anmeldung kann die Vorstellung zur Prüfung leider nicht garantiert werden.
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