Ansprechpartner
platzhalter

Sekretariat

Tel.: 05021 9728-0
Fax: 05021 9728-10

Alle Ansprechpartner

Unser Wissen - Ihr Erfolg

Unser Wissen - Ihr Erfolg

KLARA-Förderung: Führerscheinerwerb Klasse T (Osterferien)

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen im Rahmen des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" - ELER - mit dem Durchführungsprogram "KLARA" - Programm für Entwicklung im ländlichen Raum hat das Ziel, durch Wissenstransfer eine Erhöhung der fachlichen Qualifikation zu erreichen und dabei die persönliche Kompetenz und Motivation zu steigern.

Förderfähig sind Teilnehmer, die ihren ersten Wohn- oder Betriebssitz oder einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz in Niedersachsen haben.

  • Auszubildende im Agrar- und Forstbereich und Gartenbau, hierzu gehören auch:
    • Berufsfachschüler (BFS) Agrarwirtschaft/Gartenbau und Abiturienten an Fachgymnasien Agrarwirtschaft ab dem ersten Schultag - auch ohne Vorlage eines Ausbildungsvertrages,
    • Personen, die einen beidseitig unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorweisen können und innerhalb von sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen,
  • angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (familienfremd),
  • mitarbeitende Familienangehörige i.S. des ALG (hauptberuflich im Unternehmen beschäftigt) und
  • Selbständige (auch im Nebenerwerb)

Der Teilnehmer muss einem der folgenden Wirtschaftsfelder angehören oder eine Tätigkeit in folgenden Bereichen aufnehmen wollen:

  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Gartenbau
  • Lohnunternehmen (Auszubildende von Lohnunternehmen "Fachkraft Agrarservice" sind nicht förderfähig).

Die Stundensätze sind gem. Fahrschulausbildungsordnung festgesetzt. 

Eine Stornierung ist ohne Gebühren möglich.

Achtung:

Aufgrund der Bearbeitungszeit der Führerscheinunterlagen (müssen vom Fahrschüler selbst gestellt werden) durch das zuständige Straßenverkehrsamt, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei einer späteren Anmeldung kann die Vorstellung zur Prüfung leider nicht garantiert werden.

wichtige Hinweise:

  • Voraussetzung für die Teilnahme an einem Ferienkurs ist das vorgeschriebene Mindestalter zum Ablegen der Prüfung. Bei der Praxisprüfung ist das 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters.
  • Bitte beachten Sie, dass die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich ist.
  • Leider können wir aufgrund der aktuellen Situation innerhalb des dreiwöchigen Lehrgangs keine praktische Prüfung garantieren.
  • Die Prüfungstermine liegen definitiv außerhalb der Ferien.
Anmeldung Gutschein Von: Fr 04.04.25 Bis: Fr 25.04.25 Dauer: 22 Tage Preis: a.A. Verpflegung: Möglich Übernachtung: Möglich

Zurück