Fahrschule + Verkehrstechnik
Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
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Weiterbildung
Gefahrgutfahrerschulung
Bei etwa 180 Millionen Tonnen Gefahrgüter, die auf der Straße befördert werden, ist dies eine sinnvolle und zukunftsorientierte Weiterbildungsmaßnahme. Zumal die Gefahrgutfahrerschulung heute schon für Fahrer von kleineren Beförderungseinheiten (bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse) Pflicht ist.
Spediteure fordern in Ihren Stellenausschreibungen (fast) immer eine Schulung im Gefahrgutbereich.
Die Schulungen sind unterteilt in:
Basiskurs
Dauer: 2,5 Tage mit anschließender Abschlussprüfung durch die IHK Hannover
Aufbaukurs Tankfahrzeuge (Voraussetzung ist hier der absolvierte und bestandene Basiskurs)
Dauer: 1,5 Tage mit anschließender Abschlussprüfung durch die IHK Hannover
Fortbildung:
Gefahrgutfahrer müssen alle fünf Jahre an einer Auffrischungsschulung/Fortbildung teilnehmen. Nach Ablauf dieser Frist, ist eine Verlängerung des ADR–Scheins nicht mehr möglich.
Dauer: 1,5 Tage mit anschließender Abschlussprüfung durch die IHK Hannover
Kraftfahrerweiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Seit dem 09.09.2013 müssen Fahrer von Kraftomnibussen im Führerschein den sogenannten "Code95" nachweisen. Für LKW–Fahrer ist dieser Termin der 09.09.2014.
Ohne den "Code95" dürfen ab dem 09.09.2014 keine gewerblich genutzten LKW über 3,5t zulässige Gesamtmasse bzw. Kraftomnibusse gefahren werden. Es gibt zwar für Härtefälle noch Übergangsfristen, diese gelten aber nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder für Fahrer und Unternehmer.
Wie erlange ich den "Code95" in meinem Führerschein?
Es sind fünf Weiterbildungsmodule nachzuweisen mit Schwerpunkten wie Sozialvorschriften, Markt und Image, ECO–Training usw.
Diese Weiterbildungsmodule können in Form einer einwöchigen Schulung mit insgesamt fünf verschiedenen Schwerpunkten oder aber als Einzelmodule durchgeführt werden.
Beschleunigte Grundqualifizierung für LKW und Kraftomnibus
Alle Fahrer von KOM, die nach dem 09.09.2008 (LKW nach dem 09.09.2009) ihren Führerschein erworben haben, müssen zusätzlich eine weitere Befähigung nachweisen, wenn Sie gewerblich fahren wollen. Diese wird mit dem "Code95" im Führerschein dokumentiert. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Qualifizierung zu erwerben. Durchgesetzt hat sich in der Praxis die "beschleunigte Grundqualifizierung". Diese Ausbildung umfasst 140 Ausbildungsstunden á 60 Minuten, davon zehn Stunden Fahrausbildung.